Vielleicht kennen Sie das folgende Problem: Wir liebäugeln mit einem Außenborder oder haben diesen bereits erworben, aber die zugehörigen Dokumente fehlen. Kann man einen Außenborder ohne Papiere anmelden? Dieser Frage werden wir in diesem Beitrag nachgehen, damit Sie hoffentlich bald Ihren Bootsmotor nutzen können, gibt es hier gleich die Antwort:
Um Ihren Außenborder ohne Papiere anmelden zu können, benötigen Sie in der Regel einen Nachweis, dass Sie der rechtmäßige Besitzer sind. Sie benötigen somit einen Kaufvertrag oder einen anderen geeigneten Eigentumsnachweis. Es kann zudem ratsam sein, die CE-Konformitätserklärung des Außenborders zu besitzen, sofern der Motor unter diese Pflicht fällt. Eine Nachfrage beim zuständigen Wasserstraßen und Schifffahrtsamt (WSA) kann schnell Klarheit bringen, welche Dokumente Sie für die Anmeldung des Motors benötigen.
Das war nur die schnelle Antwort auf die Frage, wie man einen Bootsmotor ohne Papiere zulassen könnte. Wir sehen uns die Prozedur im Detail an, damit Sie bald in See stechen können.
Wichtiger Hinweis:
Wir recherchieren unsere Artikel mit größter Sorgfalt und versuchen die Tatsachen darzustellen. Jedoch kann die Handhabung von Bundesländern und den jeweiligen Prüfstellen leicht variieren und wir können zudem keine rechtlich bindenden Informationen geben – wenden Sie sich also unbedingt nach dem Lesen dieses Artikels an Ihre Zulassungsbehörde.
Außenborder ohne Papiere anmelden
Bevor wir uns näher mit der Anmeldung eines Außenborders beschäftigen, müssen wir erst einmal klären, welche Papiere wir bei einem solchen Motor normalerweise mitbekommen. Zum einen ist das natürlich bei einem Neukauf die Rechnung, die einwandfrei belegen kann, dass wir der rechtmäßige Besitzer sind.
Zum anderen erhalten wir die Betriebsanleitung. In dieser befinden sich nicht nur hilfreiche Tipps zum sicheren Betrieb des Außenborders, sondern bei neueren Modellen auch eine sogenannte CE-Konformitätserklärung.
Die CE-Plakette und die dazugehörige Konformitätserklärung kennen wir bereits von unserem Boot. Dabei handelt es sich um eine Erklärung des Herstellers, dass das Boot den Anforderungen in der Europäischen Gemeinschaft genügt. Die Kennzeichnung erfolgt dabei nicht nur für das Boot selbst, sondern auch den dazugehörigen Motor. Wie bereits erwähnt, sollte sich diese CE-Konformitätserklärung in der Bedienungsanleitung des Außenborders befinden. Fehlt diese, kann diese eventuell beim Hersteller angefordert werden.
Anmeldung eines Außenborders
Eigentlich benötigen Sie für die Anmeldung und Betrieb des Außenborders diese CE-Konformitätserklärung, sofern der Motor nach dem 15. Juni 1998 in der EU in den Verkehr gebracht wurde. In der Realität wird diese Bescheinigung jedoch in vielen Fällen bei der Zulassung nicht verlangt. Fehlt diese, sollten Sie sie dennoch beim Hersteller beantragen, damit Sie bei einer späteren Kontrolle auf der sicheren Seite sind.
Was Sie aber auf jeden Fall für die Anmeldung des Außenborders benötigen, ist ein geeigneter Eigentumsnachweis. Bei einem Kauf eines gebrauchten Außenborders sollten Sie somit unbedingt auf einen Kaufvertrag bestehen, auch wenn Sie ihn von einem Freund erwerben. Weitere Eigentumsnachweise können sein:
- Schenkungsurkunde
- Testament
- eidesstattliche Erklärung
Fehlt Ihnen jeglicher Eigentumsnachweis, könnte somit eine eidesstattliche Erklärung, die beim Notar abgegeben wird, zum Ziel führen. Hier fallen natürlich Kosten an. Bevor Sie also diesen Schritt gehen, sollten Sie bei Ihrem zuständigen WSA nachfragen, welche Dokumente für die Anmeldung benötigt werden. Schildern Sie Ihren individuellen Fall im Detail und erfragen Sie Ihr Vorgehen, in vielen Fällen kann so ein teurer Notartermin verhindert werden.
Können wir belegen, dass wir der rechtmäßige Eigentümer sind, ist die Anmeldung in der Regel kein großes Problem mehr. Wir benötigen zusätzlich noch folgende Dokumente:
- Personaldokument mit Angaben zur Anschrift (Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung)
- Vollmacht (im Original) – bei Beantragung für Dritte
- Kleinfahrzeugkennzeichenausweis im Original (nur bei Änderungen – wie Eigentümerwechsel, Änderung des Motors, zusätzlicher Motor)
- bei Eigenbauten oder fehlenden Angaben zum Hersteller und/oder Fabrikat ist mindestens ein Foto einzureichen, andernfalls wird die Abnahme durch einen Sachverständigen für Sportschifffahrt benötigt
Ein Blick in den Antrag für die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens des WSA Weser zeigt, dass wir für die Anmeldung folgende Angaben zum Motor bereithalten sollten:
- Motor-Nummer
- Motorhersteller
- Motor-Fabrikat (Typ)
- Antriebsart
- Leistung in kW
- Baujahr
Fehlen uns auch hier diese Angaben, sollten wir entweder recherchieren oder uns vorher mit dem zuständigen WSA in Verbindung setzen. Haben Sie einen geeigneten Eigentumsnachweis, sollte die Anmeldung in der Regel keine großen Probleme mit sich bringen.
Haben Sie den Außenborder bereits gekauft?
Wie Sie sehen kann das Fehlen der Papiere einiges an Mehraufwand bereiten. Im schlimmsten Fall kann es sogar bedeuten, dass er nicht angemeldet werden kann.
Wenn Sie den Außenborder noch nicht gekauft haben, sollten Sie beim Vorbesitzer darauf bestehen, dass dieser die CE-Konformitätserklärung beim Hersteller beantragt. Zumindest sollten Sie jedoch auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen. Fragen Sie vor dem Kauf beim zuständigen WSA, ob damit alle benötigten Dokumente vorhanden wären, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.
Jetzt würden wir gerne von Ihnen hören. Konnten wir Ihnen bei der Anmeldung Ihres Außenborders weiterhelfen? Schreiben Sie uns einfach unten in die Kommentare, wir werden alle Fragen schnellstmöglich beantworten.