Viele Bootsbesitzer werden das Problem kennen: Sie haben sich ein gebrauchtes Boot gekauft und wollen es nun anmelden. Dabei fällt ihnen aber auf, dass auf dem Boot gar kein Typenschild angebracht ist. Auch bei sehr alten Booten oder Eigenbauten besteht dieses Problem. Braucht man unbedingt ein Typenschild? Oder kann man ein Boot auch ohne Typenschild anmelden?
Tatsächlich ist es auch in Deutschland möglich, ein Boot ohne Typenschild anzumelden. Ein Boot kann man auch ohne Bootsnummer anmelden. Im Zweifelsfall kann man ein Typenschild beim Hersteller anfragen. Beim WSA kann die Anmeldung aber auch ohne diese Information erfolgen.
Das war in aller Kürze die Antwort auf die Frage, ob man ein Boot ohne Typenschild oder Bootsnummer anmelden kann. Wir erklären im folgenden Artikel noch genauer im Detail, was ein Typenschild bzw. eine Bootsnummer ist und was Sie für eine Anmeldung genau brauchen. Weiterlesen lohnt sich daher auf jeden Fall!
Hinweis: Auch wenn wir darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen falsch, unvollständig oder veraltet sind. Informieren Sie sich vorab also zudem bei Ihrer zuständigen Behörde.
Boot ohne Typenschild: Anmeldung möglich?
Wie wir bereits im Intro dieses Artikels geschrieben haben, ist es möglich, ein Boot auch ohne Typenschild anzumelden. Doch um die Frage genauer zu beantworten, sollten wir uns zunächst einmal anschauen, was ein Typenschild überhaupt ist:
Was ist ein Typenschild?
Auf einem Typenschild stehen in aller Regel die Bootsdaten. Das sind in der Regel:
Hersteller
Klar, was hier steht: der Name der Firma, die das Boot gebaut hat. Wenn Sie das Boot selbst gebaut haben, sollte hier „Eigenbau XY Stadt“ stehen, also zum Beispiel „Eigenbau Max Mustermann München“.
EG-Betriebserlaubnis-Nummer
Die EG-Betriebserlaubnisnummer wird auch EG-BE oder E-Nummer genannt. Was ist ihr Zweck? Sie zeigt an, dass ein technisches Bauteil oder ein Tuningteil in der EU zugelassen ist und dementsprechend genehmigt wurde.
Fahrzeug-Identifikationsnumemr:
Die Bootsnummer des Bootes (HIN)
Hierbei handelt es sich um eine 12- oder auch 14-stellige Identifikationsnummer. Sie ist in der Regel am Heck angebracht, und zwar meistens an der Steuerbordseite. Wenn Sie ein Schlauchboot haben, finden Sie diese Nummer an der Spiegelaußenseite.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die HIN-Nummer gefunden haben, schauen Sie sich die ersten zwei Kennziffern an. Das muss immer der Ländercode sein: also DE für Deutschland, US für die USA, GB für Großbritannien und so weiter.
Es gibt auch andere Namen für die Bootsnummer:
- WIN (das steht für Watercraft Identification Number)
- Seriennummer
- HIN (Hull Identification Number)
- CIN (Craft Identification Number)
- Baunummer
CE-Seetauglichkeitseinstufung
Oft finden sich auf CE-zertifizierten Booten auch die sogenannte CE-Seetauglichkeitseinstufung. Hierbei handelt es sich um eine Kategorie, die angibt, für welche Wassergebiete das Boot geeignet ist. Also beispielsweise, ob Sie damit nur in kleinen Flüssen oder Seen, auf Seewasserstraßen, in Küstennähe oder sogar auf der Hohen See fahren dürfen. A ist die höchste Kategorie, D die niedrigste. Meistens findet man danach noch eine Zahl. Diese gibt an, wie viele Personen maximal im jeweiligen Gebiet an Board sein können.
Wenn Sie wissen möchten, ab wann ein Boot hochseetauglich ist, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel.
Weitere Angaben
Natürlich kann ein Typenschild noch weitere Angaben haben, wie etwa:
Baujahr
Zulässiges Gesamtgewicht
Eigner
Boot ohne Typenschild anmelden – so geht’s.
Sie haben ein Boot ohne Typenschild und wollen es anmelden? Kein Problem. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Boot trotzdem anmelden können:
- Suchen Sie Ihr zuständiges Wasser- und Schifffahrtsamt
Dieses finden Sie in Ihrem örtlichen Behördenverzeichnis – und natürlich auch einfach im Internet - Sammeln Sie alle Unterlagen
(Siehe dazu im nächsten Abschnitt detailliert, was Sie dafür alles benötigen) - Melden Sie Ihr Boot an
Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung?
- Einen ausgefüllten Antrag zur Anmeldung
- Eine Kopie des Kaufvertrags für das Boot
- Eine Kopie des Kaufvertrags für den Motor
- Reisepass/Perso (beidseitig, ebenfalls in Kopie)
- Entsprechende Gebühr in Bar (Sie kennen doch Behörden! Alles muss bar bezahlt werden)
- Unter Umständen eine Konformitätserklärung
Was ist die Konformitätserklärung?
Wenn Sie ein Boot zum ersten Mal auf den Verkehr bringen wollen, benötigen Sie dafür die sogenannte Konformitätserklärung – zumindest, solange das in Europa oder in einem Vertragsstaat im Europäischen Wirtschaftsraum geschehen soll. (Die entsprechende Richtlinie finden Sie hier).
Diese Erklärung wird seitens des Herstellers ausgestellt und bestätigt, dass das Boot auch gemäß den Richtlinien der Europäischen Union hergestellt wurde. Man erkennt dies an der CE-Zertifizierung. Das alles gilt aber nur für Boote oder Yachten, die nach dem 16.6.1998 gebaut wurden.
Wann muss ich überhaupt ein Boot anmelden?
Möchten Sie mit Ihrem Boot in deutschen Binnengewässern (also vor der Küste oder auf den sogenannten Seeschifffahrtsstraßen) fahren und ist Ihr Boot länger als 15 m bzw. hat mehr als 3 PS, dann müssen Sie es anmelden. Dafür benötigen Sie keine Papiere. Allerdings braucht Ihr Boot ein Kennzeichen, das gut leserlich auf Bug oder Heck angebracht sein muss.
Wie melde ich einen Eigenbau an?
Nachweis über Richtlinienkonformität
Haben Sie ein Boot oder Floß selbst gebaut? Dann wird es natürlich schwierig, einen Kaufvertrag oder einen wie auch immer gearteten Herstellerbrief vorzuweisen. Allerdings müssen auch „Boote Marke Eigenbau“ den Richtlinien der Europäischen Union entsprechen. Das können Sie natürlich für zu viel „Eingriff von da oben“ halten – aber Sie sollten eines bedenken: Dadurch wird die Sicherheit aller gewährleistet.
Denn vielleicht sind Sie ja der geschickteste Bootsbauer der Welt und Ihr Boot ist unsinkbar. Was aber, wenn der Bootsbauer des entgegenkommenden Bootes sich ebenfalls für den besten Bootsbauer der Welt hält und leider vergessen hat, Licht und Steuerrad einzubauen? Tja, dann haben Sie auch ein Problem.
Wie weißen Sie nach, dass Ihr Boot den Richtlinien entspricht?
Machen Sie auf jeden Fall ausreichend Fotos von Ihrem Eigenbau – im Idealfall auch von der Produktion. Auf den Fotos sollte gut zu erkennen sein, dass das Boot robust und auf jeden Fall schwimm- und manövrierfähig ist. Auch eine funktionierende Lichtanlage ist Pflicht für Nachtfahrten. Die Länge des Bootes sollte ebenfalls zu erkennen sein. Noch besser ist es, wenn Sie eventuelle Baupläne oder -zeichnungen haben.
Gehen Sie damit zu Ihrem zuständigen WSA. Dort wird man Ihnen auch bei allen Fragen weiterhelfen können, die Sie im Zusammenhang mit einem selbstgebauten Boot haben. Bleiben Sie dabei aber immer freundlich und nett – denn die Beamten auf der anderen Seite des Schreibtischs sind auch nur Menschen. Und sie sind möglicherweise skeptisch, wenn jemand mit dem Wunsch zu ihnen kommt, ein selbstgebautes Boot anmelden zu wollen. Haben Sie daher Geduld und Nachsicht.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel helfen konnten. Aber nun hätten wir gerne von Ihnen gewusst, warum Sie kein Typenschild für Ihr Boot haben? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen!