Dürfen Boote nachts fahren

Dürfen Boote nachts fahren?

Der eine oder andere Bootsbesitzer wird die Situation vielleicht schon mal erlebt haben: Der Bootsausflug hat etwas länger gedauert, man hat die schöne Fahrt genossen und darüber ein bisschen die Zeit vergessen. Plötzlich tritt die Dämmerung ein, und kurz darauf ist es schon finsterste Nacht. Daher fragen sich viele, ob Boote nachts fahren dürfen.

In Deutschland gibt es kein generelles Verbot, nachts auf dem Wasser unterwegs zu sein. Allerdings gibt es bestimmte Vorschriften und Regeln, die bei einer nächtlichen Bootsfahrt beachtet werden müssen. Diese Regelungen betreffen unter anderem die Ausstattung des Bootes, die Geschwindigkeit und die Beachtung der Wetterbedingungen.

Das war in aller Kürze die Antwort auf Ihre Frage. In unserem Artikel werden wir uns genauer mit diesem Thema auseinandersetzen und erklären, welche Vorschriften bei einer nächtlichen Bootsfahrt in Deutschland zu beachten sind. Außerdem geben wir Ihnen nützliche Tipps zum Thema „Nachtfahrt mit dem Boot“. Weiterlesen lohnt sich also auf jeden Fall!

Dürfen Boote nachts fahren?

Wer in Deutschland ein Boot fahren möchte, der darf das ab einer bestimmten Größe (15 PS) nicht mehr einfach nur so – zumindest muss man im Besitz eines Führerscheins, in manchen Revieren auch im Besitz Charterbescheinigung sein.

Dazu kommt, dass in Deutschland so ziemlich alles geregelt ist – von der Farbe von Hausdächern bis hin zur Kennzeichnungspflicht von Autobeladungen. Kein Wunder also, dass sich viele fragen, ob es überhaupt erlaubt ist, in Deutschland nachts Boot zu fahren.

Aber bis auf wenige Ausnahmen gibt es in Deutschland kein generelles Nachtfahrverbot für Boote. Das ist in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) geregelt – und zwar im zweiten Teil. Die wenigen Ausnahmen sind zum Beispiel auf der Lahn oder auf der Oder. Hier gilt es spezielle Zusatzbedingungen zu beachten; erst dann ist die Nachtfahrt mit dem Boot auch hier erlaubt.

Dürfen Boote nachts fahren?
Eine Nachtfahrt auf dem Boot ist zwar romantisch – aber auch nicht ganz ungefährlich

Beachten Sie bei einer Nachtfahrt: Die Schleusen sind dicht

Was Sie natürlich auch bedenken sollten ist der Umstand, dass die meisten Schleusen in der Nacht nicht betrieben werden. Sie können dann zwar auf dem Fluss fahren – allerdings werden Sie eben nicht besonders weit kommen. Informieren Sie sich also am besten immer im Voraus über die Betriebszeiten der Schleusen.

Zusätzliche Tipps für die Nachtfahrt

Natürlich brauchen Sie entsprechend starke Bordscheinwerfer beziehungsweise Beleuchtungsanlagen, wenn Sie im Dunkeln unterwegs sind. Diese sollten mindestens so stark sein, dass Sie das Ufer ausreichend beleuchten können – und zwar auf einer Distanz, die Ihnen auch noch entsprechende Lenkmanöver erlaubt.

Außerdem ist es gerade in der Nacht wichtig, dass Ihr Boot gut gesehen werden kann. Achten Sie deshalb auf eine möglichst helle Farbe (unter anderem deswegen sind auch die meisten Boote weiß), sowie eine ausreichende Beleuchtung.

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie getrost auch in der Nacht eine kleine Tour mit Ihrem Boot unternehmen.

Sind Fahrten bei unsichtigem Wetter erlaubt?

Was ist überhaupt ein „unsichtiges Wetter“?

Unter einem „unsichtigem Wetter“ versteht man im Paragraphenbootsdeutsch ein schlechtes Wetter, bei dem schlechte Sichtverhältnisse herrschen. Häufig sind das hierzulande dichter Nebel, der sich vor allem in den frühen Morgenstunden nach klaren, windschwachen Nächten bilden kann. Aber auch heftiger Schneefall oder starker Regen können ein unsichtiges Wetter darstellen.

Dürfen Boote nachts fahren?
Bei schlechtem Wetter müssen Sie ebenfalls einige Punkte beachten

Was muss man bei unsichtigem Wetter beachten?

Hier verhält es sich ein bisschen anders. Denn wer bei unsichtigem Wetter fahren will, muss in jedem Fall in ganz Deutschland entsprechende Vorkehrungen treffen und bestimmte Regeln beachten.

  1. Passen Sie Ihre Fahrt den gegebenen Bedingungen an. Das gilt natürlich vor allem in der Geschwindigkeit. Bedenken Sie, dass Boote einen erheblich längeren Bremsweg als beispielsweise Autos haben und Sie nicht so schnell bremsen können.Sie müssen zudem auf dem Vorschiff einen Ausguck aufstellen, der sich entweder in Hör- oder Sichtweise des Steuermanns aufhalten muss. Fahren Sie in einem Verband, muss nur das vorderste Boot einen solchen Ausguck bereitstellen.
  2. Sie dürfen bei unsichtigem Wetter nur dann ein Boot fahren, wenn Sie eine Sprechfunkanlage haben, das für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgelegt ist – Sie müssen also in der Lage sein, mit einem möglicherweise entgegenkommenden Schiff schnell kommunizieren zu können.
  3. In regelmäßigen Abständen müssen Sie ein langes, akustisches Signal von mindestens einer Minute abgeben – das sogenannte Nebelhorn. Bei einer Fahrt im Verband gilt das wiederum ebenfalls nur für das vorderste Boot.
  4. Werden Sie über Sprechfunk von einem anderen Boot angerufen, müssen Sie sich unverzüglich melden – und zwar mit den Angaben über Ihre Fahrzeugart, Fahrzeugnamen, Standort und natürlich auch Fahrtrichtung. Sie haben dann die Pflicht, mit dem gegenüberliegenden Schiff das Vorbeifahren abzusprechen.
    (Tipp: Hier haben wir nochmal ein paar Merkhilfen für Sie, was Steuer- und Backbord genannt wird)
  5. Wenn Sie einen langen Ton („Nebelhorn“) eines anderen Schiffes hören, aber keinen Kontakt über Sprechfunk mit diesem Zustande kommen kann, müssen Sie folgendes beachten:
    1. Bleiben Sie in Ufernähe, wenn Sie sich ohnehin schon dort aufhalten. Halten Sie unter Umständen so lange an, bis das andere Schiff an Ihnen vorbeigefahren ist.
    2. Wenn Sie gerade von einem Ufer ans andere wechseln, sollten Sie die Fahrrinne so schnell wie möglich wieder frei machen.
  6. Sobald Sie merken, dass Sie die Fahrt aufgrund der schlechten Wetter- und Sichtverhältnisse nicht mehr ohne Gefahr fortsetzen können, müssen Sie Ihre Fahrt unterbrechen und das Boot anhalten.Das gilt auch, wenn Sie in einem Schleppverband unterwegs sind und die Sichtverhältnisse derart schlecht sind, dass Sie sich untereinander nicht mehr durch Sichtzeichen verständigen können.
  7. Wenn Sie Ihre Fahrt aufgrund von schlechtem, unsichtigem Wetter unterbrechen müssen, sollten Sie darauf achten, dass die Fahrrinne so weit wie möglich freigehalten wird.
  8. Ganz wichtig: Die oberen Punkte gelten auch dann, wenn Ihr Schiff mit einem Radar ausgestattet ist. Allerdings dürfen Sie es mit in Ihre Entscheidung einbeziehen, ob Sie die Fahrt fortsetzen oder nicht. Denken Sie aber daran, dass ein entgegenkommendes Schiff möglicherweise nicht über eine Radaranlage verfügt und es so zu einem Unfall kommen kann.

Zum Schluss

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserem Artikel helfen konnten. Wir möchten Sie abschließend aber noch darauf hinweisen, dass wir gerade bei Rechtsthemen unsere Quellen natürlich sorgfältig prüfen – allerdings können wir keine juristische Gewährleistung dafür übernehmen.

Zum Abschluss wünschen wir Ihnen aber ganz viel Spaß auf Ihrer nächsten Nachtfahrt – oder sind Sie ein absoluter Gegner hiervon? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen. Wir freuen uns auf Ihre Meinung und auf eine belebte Diskussion!

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