Klar ist: Jedes Boot hat einen Namen. Aber manchmal ist man mit diesem Namen nicht mehr ganz zufrieden – vielleicht erinnert er an eine mittlerweile verflossene Liebe, oder man hat sich ein neues Boot gekauft und möchte den Namen personalisieren. Daher die Frage: Kann man ein Boot umbenennen?
Natürlich dürfen Sie ein Boot umbenennen, und zwar so oft Sie wollen. Dafür müssen Sie nicht einmal Gründe angeben. Allerdings müssen sie die für die Bootskennzeichnung geltenden Vorschriften beachten: mindestens 10 cm hoch, mit lateinischen Lettern und gutem Kontrast. Schiffe unter 20 m brauchen kein Kennzeichen.
Das war in aller Kürze die Antwort auf Ihre Frage. Allerdings gibt es hier einiges zu beachten, da die Kennzeichnung von Booten in Deutschland (und somit auch die Namensgebung) gewissen Vorschriften unterliegt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den ganzen Artikel aufmerksam zu lesen.
Kann man ein Boot umbenennen?
„Nomen est Omen“ – den Spruch kennen wir sicher alle. Vor allem unter Seeleuten ist der Name des Schiffs ganz besonders wichtig: Ein guter Name soll der Besatzung auf langen Fahrten Glück bringen und das Schiff vor so manchem Unheil auf den Meeren bewahren. Wer etwas darauf hält, der sollte sein Schiff auch nicht umbenennen – denn das bringt ebenfalls Unglück. Andere wiederum schenken diesem Seemannsgarn keinen Glauben und halten es für Aberglauben. Sie wollen daher ihr Boot umbenennen.
Und wer das will, der kann das auch tun: Rein rechtlich gesehen ist es absolut erlaubt, sein Boot umzubenennen. Das können Sie auch so oft tun, wie Sie wollen. Es gibt aber eine Reihe an Dingen, die Sie beachten müssen.
Boot umbenennen – das müssen Sie beachten:
Anbringung des Bootskennzeichens bzw. Bootsnamens
Die Vorschriften für ein Bootskennzeichen sind nicht besonders umfangreich. Sie müssen aber auf jeden Fall eines haben, wenn Sie mit Ihrem Boot auf deutschen Gewässern fahren wollen. Bootskennzeichen bzw. der Name muss:
- Amtlich anerkannt sein
- Mindestens 10 cm hoch sein
- Aus lateinischen Buchstaben bestehen
- Einen hohen Kontrast aufweisen (z. B. schwarz auf weiß)
(Warum Boote häufig weiß sind, erfahren Sie hier)
Woher bekomme ich ein „amtlich anerkanntes Kennzeichen“?
Es gibt in Deutschland mehrere Stellen, an denen Sie ein sogenanntes „amtlich anerkanntes Kennzeichen“ erhalten. Diese sind:
- Deutscher Motoryachtverband (DMYV)
- Deutscher Automobilclub (ADAC)
- Deutscher Seglerverband (DSV)
(Quelle: https://polizei.brandenburg.de/fm/32/WSP-Kennzeichnung.61145.pdf)
Wo muss der Name angebracht werden?
Bringen Sie das Kennzeichen an der Außenseite Ihres Kleinfahrzeugs an: entweder an den beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck. Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen am Spiegelheck nicht durch einen Außenbordmotor oder ähnliches getrennt wird. Darüber hinaus ist es Ihnen erlaubt, ein “D” als Nationalitätskennzeichen zu verwenden.
Wann brauche ich ein Bootskennzeichen?
Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Kleinfahrzeuge – allerdings auch nur dann, wenn diese weniger als 20 m lang sind.
Ihr Boot benötigt kein Bootskennzeichen, wenn
- Es sich um ein „Kleinstfahrzeug“ handelt – also ein mit Muskelkraft betriebenes Boot. Das sind zum Beispiel Paddel- oder Tretboote.
- Segelboote, die keinen Motor haben und weniger als 5,5 m lang sind
- Motorboote, die weniger als 2,21 kW (3 Ps) Leistung besitzen
- Andere Fahrzeuge, die aus anderen Gründen nicht als Kleinfahrzeuge einzuschätzen sind (beispielsweise Fähren oder Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen)
- Behördliche Fahrzeuge und die der Wasserrettung
Hinweis zur freiwilligen Benutzung eines Bootsnamens
Sie können, falls Ihr Fahrzeug nicht der Verordnung unterliegt, freiwillig ein Kennzeichen führen. Andernfalls müssen Sie nach § 2.02 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), sowohl außen mit dem Namen als auch innen mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers, versehen sein.
Wenn es sich um ein Beiboot eines Fahrzeuges handelt, genügt es gemäß § 2.02 Nr. 2 der BinSchStrO, ein innen oder außen angebrachtes Kennzeichen zu haben, das die Identifizierung des Eigentümers ermöglicht. Das können Sie beispielsweise durch einen eindeutigen Hinweis auf das Hauptfahrzeug erreichen, zu dem es gehört.
Was ist mit Clubkürzeln und den Hafenbezeichnungen?
Hierbei gelten natürlich die Bestimmungen des jeweiligen Bootclubs bzw. Hafens, bei dem Sie bzw. Ihr Boot registriert sind. Manche Clubs bzw. Häfen verlangen, dass Sie deren Kürzel gut sichtbar an Ihrem Boot anbringen. Und natürlich ist es auch durchaus sinnvoll, dass Sie den Heimathafen Ihres Boots anbringen. Denn wer weiß – vielleicht kann es in einem Sturm dazu kommen, dass Ihr Boot weit weg vom Liegeplatz gespült wird. Dann kann ein potentieller Finder zumindest leicht in Erfahrung bringen, wo das Boot eigentlich hinmuss.
Außerdem kann es ja auch ein tolles Gefühl der Verbundenheit mit dem Club bzw. Hafen sein, wenn man den Namen mit Stolz auf seinem Schiff trägt.
Benötigt man Rituale beim Umtaufen eines Bootes?
Immer wieder stößt man in Yachtforen und auf Bootseiten auf mehr oder weniger ernsthafte Beiträge zu diesem Thema. Aber lassen Sie sich gesagt sein: Für das Umtaufen bzw. Umbenennen Ihres Bootes benötigen Sie weder Ritual noch sonstige Klauseln zu beachten.
Natürlich können Sie aber in alter Manier eine Flasche Sekt am Bug des Schiffs zerschellen lassen, wenn Ihnen danach ist. Wir raten Ihnen aber eher dazu, die Flasche in aller Ruhe am Deck Ihres neu umbenannten Boots zu schlürfen – da haben Sie in der Regel mehr davon. Danach aber nicht mehr ans Steuer setzen!
Wenn Sie aber dennoch unbedingt Rituale benötigen, haben wir hier eines für Sie:
Sollten Sie beschließen, Ihr Schiff umzubenennen, ist es wichtig, den Macoui – einer Sage nach eine im Kielwasser lebende Schlange – zu beseitigen. Dies geschieht, indem während der Fahrt ein Schluck des Lieblingsgetränks des neuen Eigners ins Kielwasser gegossen wird, um den Macoui zu betäuben. Anschließend wenden Sie kurz und durchfahren dreimal Ihr eigenes Kielwasser, um den Macoui von Ihrem Boot zu trennen. Es heißt, dass Neptun anschließend informiert ist und die Zeremonie beginnen kann.
Die Umbenennung Ihrer Yacht ist mit Risiken verbunden. Es ist wichtig, dass alle Spuren des alten Namens vom Schiff entfernt werden, einschließlich dessen Schreibung auf einem Blatt Papier, dessen anschließender Verbrennung und Verstreuung der Asche ins Meer bei Ebbe. Bitte benennen Sie Ihr Schiff niemals nach Ihrer Frau oder Freundin, außer Sie möchten sie loswerden. Sollte das Schiff sinken, kann dies auch für Ihre Partnerin schlechte Folgen haben.
(Quelle)
Andere Idee: Boot am Sekt zerschellen lassen.
Wieso lassen alle immer eine Flasche Sekt am Bootsrumpf zerschellen – wieso nicht mal umgekehrt? Das hat sich auch die Werbeagentur Jung von Matt gedacht und hat sich zu Ehren eines ihrer Kunden ein ganz besonderes Spektakel überlegt: Sie haben mit einem Kran ein Boot hochgezogen und es an einer riesigen Sektflasche zerkrachen lassen. Ob das in Ihrem Sinne ist, wissen wir nicht – ein genialer Marketingstunt ist es auf jeden Fall gewesen. Das Video können Sie hier sehen.
Jetzt wollen wir aber von Ihnen wissen: Wie nennen Sie ihr Boot um? Schreiben Sie es uns in die Kommentare!