Muss man Boote anmelden?

Muss man Boote anmelden?

Wer ein Boot gekauft hat, der will es auch schnellstmöglich fahren. Einfach dem Boot einen Namen geben oder es umbenennen, und rauf aufs Wasser. Aber in Deutschland muss man ja bekanntlich immer viele Dinge beachten. Darf man also ein Boot „einfach so“ fahren – oder muss man Boote anmelden?

Tatsächlich gilt in Deutschland seit 1. März 1995 eine Anmeldungspflicht. Wer mit einem Motorboot mit einer Leistung über 3PS auf Binnenschifffartsstraßen fahren will, der benötigt ein amtliches Kennzeichen. Das gilt auch für Segelboote ab 5,5 m Länge – und man bekommt dann einen Eintrag ins Seeschiffregister. Auf Seeschifffahrtsstaßen ist nur für Wassermotorräder und Boote über 15 m eine Kennzeichnungspflicht vorgesehen. Sonstige Schiffe benötigen nur den Namen des Schiffs und des Heimathafens.

Das war in komprimierter Form die Antwort auf die Frage, ob Sie in Deutschland ein Boot anmelden muss. Wir gehen in dem Artikel noch detaillierter darauf ein und klären wichtige Kleinigkeiten und Voraussetzungen. Außerdem geben wir Ihnen wertvolle Tipps rund um Ihr Boot. Weiterlesen lohnt sich also auf jeden Fall!

Hinweis: Auch wenn wir darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen falsch, unvollständig oder veraltet sind. Informieren Sie sich vorab also zudem bei der zuständigen Behörde.  

Muss man Boote anmelden?

Sie sind gerade frischer Bootsbesitzer geworden, den Bootsführerschein haben Sie auch schon und Sie sind mindestens 16 Jahre alt. Jetzt möchten Sie eigentlich nur eines: so schnell wie möglich rauf aufs Wasser. Dabei gibt es aber noch eine kleine bürokratische Hürde:

Sie müssen Ihr Boot erst anmelden, bevor Sie damit auf einer deutschen Binnenschifffahrtsstraße fahren wollen.

Allerdings gilt das nicht für jedes Boot. Welche das sind und wie man sich anmeldet, erfahren Sie hier:

Wer muss sich anmelden?

Grundsätzlich müssen Sie Ihr Boot anmelden, wenn es sich dabei um ein Boot mit Motor handelt und Sie auf sogenannten Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs sind.

Nicht anmelden müssen Sie Motorboote unter 15 m oder wenn Sie auf Seeschifffahrtsstraßen fahren – dort müssen das nur „Wassermotorräder“, also Jetskis.

Das ganze nochmal in aller Kürze:

Anmelden:

  • Alle Boote mit Motor (ab 3 PS)
  • Segelboote ab 5,5 m
  • Auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs
  • Jetskis, wenn auf Seeschifffahrtsstraßen unterwegs

Nicht anmelden:

Muss man Boote anmelden?
Boote ab 15 m muss man in Binnenschifffahrtstraßen anmelden

Der Unterschied zwischen Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen

Die sogenannten Bundeswasserstraßen unterteilen sich in Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen. Eine genaue, wenngleich auch wesentlich komplexe Definition der beiden Begriffe finden Sie hier. Wir haben aber den Inhalt des Links für Sie hier möglichst verständlich heruntergebrochen.

Seeschifffahrtsstraßen/Seewasserstraßen:

Sie verbinden die Küstenlinie (bei mittlerem Hochwasser) und die Linie, wo das Küstenmeer seeweitig begrenzt ist.

Binnenschifffahrtsstraßen:

Sie dienen überwiegend der Seeschifffahrt. Auch Seeschiffe dürfen aber, je nach Bauart, auch Binnenschifffartsstraßen befahren. Und umgekehrt.

Klingt immer noch kompliziert? Finden wir auch. Wir empfehlen Ihnen daher: Melden Sie Ihr Boot sicherheitshalber grundsätzlich an. So sparen Sie sich etwaige Fehltritte, weil Sie mal eine Binnen- und eine Seeschifffahrtsstraße nicht unterschieden haben. Denn so schwer ist die Anmeldung auch nicht, wie Sie hier gleich sehen werden:

Boot anmelden: So geht’s:

Die Anmeldung erfolgt immer beim jeweiligen Wasserschifffahrtsamt. Um diese vorzunehmen, benötigen Sie zunächst einmal einen Namen.

1) Namen am Boot anbringen

Ob Sie ein Boot neu kaufen oder sich ein gebrauchtes holen: Sie müssen ihm einen Namen geben (ja, Sie dürfen auch den Namen ändern). Dieser muss:

  • Mindestens 10 cm hoch sein
  • Aus lateinischen Buchstaben bestehen
  • Einen guten Kontrast aufweisen (z. B. schwarz auf weiß)
  • Auf Bug und Heck angebracht sein

Alle Details zu den Kennzeichnungsbestimmungen finden Sie hier.

2) Fahrzeugkennzeichen beantragen

Das können Sie in Deutschland an vier Stellen:

  • Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA)
  • Deutscher Motoryachtverband (DMYV)
  • Deutscher Automobilclub (ADAC)
  • Oder beim Deutschen Seglerverband (DSV)

Dafür müssen Sie lediglich einen Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens ausfüllen. Diesen erhalten Sie hier.

3) Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie vom Kaufvertrag oder die Rechnung für das Boot
  • Wenn Sie ein Bremer, Bremerhavener oder Wilhelmshavener Kennzeichen ummelden wollen, brauchen Sie auch den Originalausweis über das erteilte Kleinfahrzeugkennzeichen. Dann können Sie das Kennzeichen behalten.
  • Haben Sie das Boot selbst gebaut, benötigen Sie Konstruktionspläne und Fotos

4) Wie viel kostet eine Um- oder Anmeldung?

Die Kosten werden gemäß der Binnenschifffahrtskostenverordnung geregelt. Diese betragen (Stand Februar 2023):

  • Für eine Zuteilung des amtlichen Kennzeichens: 29,70 €
  • Zuteilung für ein Wechselkennzeichen: 29,70 €
  • Änderung einer Eintragung oder Ausstellung eines Ersatzausweises: 14,85 €

Jetzt haben Sie es geschafft: Ihr Boot ist in Deutschland ordnungsgemäß angemeldet und Sie können damit überall fahren. Aber auch im Ausland?

Ist das Bootskennzeichen auch im Ausland gültig?

Ja. Der sogenannte Internationale Bootsschein (IBS) und das amtlich anerkannte Kennzeichen sind nicht nur im In-, sondern auch im Ausland gültig. Allerdings müssen Sie dabei Folgendes beachten: So ein IBS ist immer nur zwei Jahre lang gültig, dann müssen Sie ihn erneuern – vorausgesetzt, Sie wollen damit ins Ausland fahren. Im Inland behält er seine Gültigkeit, solange sich nichts an den bei der Anmeldung eingetragenen Daten ändert.

Muss man Boote anmelden?
Ein Flaggenzertifikat ist nur für sehr große Schiffe notwendig

Was passiert, wenn ich mein Boot ohne Anmeldung fahre?

Das ist keine gute Idee – denn damit begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog für Sportboote sieht eine Strafe von 55 bis 200 € vor, wenn Sie ein Boot ohne ein (gültiges) Kennzeichen fahren. Da lohnen sich die Gebühren und der kleine Aufwand für die Anmeldung allemal.

Braucht mein Boot ein Flaggenzertifikat?

Bei einem Flaggenzertifikat handelt es sich um ein amtliches Dokument. Dieses wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg ausgestellt. Nur Seeschiffe benötigen dieses Zertifikat – also Yachten und Boote, die in der Entwurfskategorie A und B der EU-Sportbootrichtlinie eingeteilt sind: Diese können Wellenhöhen von über 4 Metern und auch Winde von der Stärke 8 „überleben“.

Was ist ein Schiffszertifikat?

Sobald Sie ein Seeschiff haben, das länger als 15 m ist, müssen Sie dieses in das Seeschiffregister eintragen. Ist es kürzer, können Sie das machen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Diese Register kann man etwa mit dem Grundbuch vergleichen.  Sobald Sie Ihr Schiff dort eingetragen haben, erhalten Sie das Zertifikat.

Brauche ich einen Schiffsbrief?

Was das Schiffszertifikat für die Seefahrt ist, das ist der Schiffsbrief für die Binnenschifffahrt. Er wird vom Amtsgericht ausgestellt, wenn Sie Ihr Schiff ins Binnenschiffregister eintragen. Hierbei müssen Sie Ihr Boot registrieren, wenn es mehr als 10 Tonnen wiegt.

Einen sehr ausführlichen Artikel über die letzten Fragen finden Sie beispielsweise hier.


Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel helfen konnten und wünschen Ihnen, dass nicht nur die Anmeldung schnell vonstattengeht, sondern dass Sie auch viel Spaß mit Ihrem Boot haben werden! Aber jetzt würde uns doch noch interessieren: Haben Sie Ihr Boot angemeldet? Wenn ja, unter welchem Namen? Und haben Sie zum Beispiel auch Boote angemeldet, wenn Sie das nicht unbedingt müssen? Wir freuen uns sehr auf Ihren Kommentar!

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