Boot fahren macht erst dann so richtig Spaß, wenn man auch einen Bootsführerschein besitzt – denn erst dann darf man motorisierte Fahrzeuge führen und auch mal etwas schneller auf dem Wasser unterwegs sein. Doch wie bei allen schönen Dingen gilt auch beim Bootsführerschein, dass der mal weg ist. Wann genau das passiert, klären wir in diesem Blog. Wir beschäftigen uns daher mit der Frage: Wann verliere ich meinen Bootsführerschein?
Häufig haben Bootsfahrer die Sorge, dass sie bei einem Verlust des KFZ-Führerscheins auch den Bootsführerschein verlieren. Dem ist aber nicht so: Wer den KFZ-Führerschein verliert, der kann den Bootsführerschein behalten. Man kann also einen Bootsführerschein trotz KFZ-Führerscheinentzug haben. Den Bootsführerschein verliert man, wenn man beispielsweise wiederholt alkoholisiert oder unter dem Einfluss anderer Mittel am Steuer war. Bei der Passagierbeförderung gilt die 0,0-Grenze, ansonsten 0,5.
Wir haben damit Ihre Fragen hoffentlich schon jetzt beantworten können. Allerdings kann das mittlerweile ja leider jeder Chatbot. Deswegen möchten wir im folgenden Artikel noch einige Quellen bieten, damit Sie auch einen echten Mehrwert vom Besuch unserer Seite haben. Außerdem gibt’s noch ein paar wichtige Infos und nützliche Tipps obendrein. Weiterlesen lohnt sich also auf jeden Fall!
Wann verliere ich meinen Bootsführerschein?
Einmal ein Bierchen zu viel gehabt und trotzdem am Steuer gesessen, bei „dunkelgelb“ über eine rote Ampel gefahren oder zu oft zu schnell unterwegs gewesen sein: Wann man den KFZ-Führerschein verliert, wissen die meisten. Allerdings treibt viele die Frage um, wann man den Bootsführerschein verliert. Und hierbei interessiert die meisten, ob man ihn auch verliert, wenn man im Straßenverkehr Mist gebaut hat. Dazu gleich im nächsten Absatz mehr. Lassen Sie uns nur kurz eine Übersicht geben, auf welche Fragen wir in diesem Artikel noch eingehen werden. (Hier lesen Sie übrigens, ob eine Bootsführerschein-Prüfung schwierig ist)
- Sie verlieren den Bootsführerschein NICHT durch einen Entzug des KFZ-Führerscheins
- Wenn Sie mehrfach über der zulässigen Promillegrenze alkoholisiert Boot fahren, kann Ihr Bootsführerschein abgenommen werden. Diese liegt zwischen 0,0 Promille (Passagierschifffahrt) und 0,8 Promille (auf dem Bodensee)
- Auch Boote ohne Motor unterliegen dieser Regelung! (Betrunken segeln geht nicht)
- Der KFZ-Führerschein ist dann nicht unbedingt auch weg
Verliere ich bei einem KFZ-Führerscheinentzug auch den Bootsführerschein?
Um diese Frage gleich zu Beginn unseres Blogs zu beantworten: Nein. Wenn Sie beispielsweise wegen Trunkenheit am (Auto-)Steuer Ihren Führerschein abgeben müssen, so dürfen Sie weiterhin als stolzer Kapitän mit Ihrem Boot über Wasser und Wellen brettern. Denn die entsprechenden Paragraphen der StGB (§§ 69, 69 a) werden nicht im Zusammenhang mit Bootsführerscheinen angewandt. Ob Sie ein Boot führen dürfen oder nicht, das obliegt der Wasser- und Schifffahrtsdirektion.
Der Bootsführerschein ist also nicht daran gekoppelt, ob Sie einen KFZ-Führerschein besitzen oder nicht. Wenn Sie also nie einen gemacht haben oder er Ihnen kurzfristig oder sogar permanent entzogen wurde, spielt für Boote keine Rolle. Sie haben dann eben keine Möglichkeit, Ihr Boot mit einem Trailer zu transportieren – auf dem Wasser dürfen Sie aber weiter fahren.
Promillegrenze fürs Bootfahren
Ein Wort der Warnung vorweg: Wir alle überschätzen uns, wenn wir „nach einem oder zwei Bierchen“ noch Maschinen bedienen. Auch wenn wir meinen, viel abzukönnen und wenn Sie schon ein erfahrener Seemann sind – lassen Sie bitte die Hände weg von Steuer, wenn Sie Alkohol getrunken haben. Denn mitunter setzt die Wirkung doch anders ein, als Sie es vielleicht gewohnt sind – oft fährt man ja in der prallen Sonne – und so kann es schnell zu einem Unfall kommen.
Allerdings sieht es das Gesetz unter manchen Umständen ein bisschen anders. Dabei sollten Sie beachten, dass es keine allgemein gültige Promillegrenze fürs Bootfahren gibt. Es kommt dabei auf verschiedene Punkte an:
- Grundsätzlich auf dem Wasser: 0,5
In der Regel dürfen Sie bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut haben, wenn Sie am Steuer eines Schiffes. Dabei gibt es aber eine Menge Ausnahmen: - Passagierbeförderungen: 0,0
Sind Sie am Steuer von Ausflugsschiffen oder befördern Sie eine kleine Partymeute? Dann gilt die „eiserne Null“: 0,0 Promille Alkohol dürfen Sie in Ihrem Blut haben, also gar keinen. Für Ihre Passagiere gilt das aber nicht. Diese dürfen sich gerne ein Gläschen genehmigen. Allerdings sollten diese im Interesse aller nicht so betrunken sein, dass Sie die Fische füttern – oder zur Gefahr für andere werden. - Gefahrguttransport: 0,0
Auch wenn Sie gefährliches Gut transportieren, gilt ein striktes Alkoholverbot. Vielleicht ist das ja ein Trost für Sie: Sie haben ja genug Stoff an Bord, da müssen Sie nicht noch welchen in sich haben. - Bei Ausfallerscheinungen: 0,3
„W-was, da w-war ein Sch-schild?“ – Wenn Sie Schlangenlinien fahren oder alkoholbedingt nicht mehr Kapitän Ihrer Sinne sind, gelten auch schon 0,3 Prozent als problematisch. Und zwar auf allen Schifffahrtsstraßen. - Auf dem Bodensee: 0,8
Haben Sie mal wieder zu tief ins Glas geschaut? Dann am besten gleich bis auf den Flaschenboden – und am besten auch am Bodensee. Denn hier gilt eine höhere Toleranzgrenze als anderswo. Ganze 0,8 Promille dürfen Sie hier haben und trotzdem noch ans Steuer. Dabei ist das Schwäbische Meer mit dem Alpenpanorama doch auch nüchtern berauschend.
Wann verlieren Sie alkoholbedingt den Bootsführerschein?
Nun verlieren Sie aber nicht unbedingt sofort den Bootsführerschein, wenn Sie beispielsweise mit 0,2 Promille als Fahrer eines Passagierschiffs erwischt werden. In der Regel gilt eine Alkoholisierung bis zu 1,1 Prozent noch als „Ordnungswidrigkeit“ – und wird mit einem Bußgeld zwischen 350 und 2500 € belegt. Besonders teuer wird’s, wenn Sie auf hoher See besoffen (> 0,5 Promille) sind: Dann sind zwischen 750 und 2500 € fällig. Ein teurer Spaß.
Wenn Sie mehrfach eine solche Ordnungswidrigkeit begehen, also mehrmals betrunken Boot fahren, kann Ihr Bootsführerschein eingezogen werden.
Eine Straftat begehen Sie, wenn Sie sich mit mehr als 1,1 Promille an das Steuer eines Boots stellen. Im allerschlimmsten Fall riskieren Sie auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren! Und im Knast können Sie bestimmt kein Boot fahren.
Kein Unterschied zwischen Booten mit oder ohne Motor
Wer jetzt denkt: „Ich fahre Segelboot, ich kann so besoffen fahren, wie ich will!“, der irrt. Denn dem Gesetz ist es egal, um welchen Antrieb es sich handelt: Sie dürfen weder betrunken Motorboot, noch Jetski, Wasserski, Segelboot oder Belly-Boot fahren. Das „Ding“ an der ganzen Angelegenheit ist jedoch, dass Sie für Wasserski oder Belly-Boot beispielsweise gar keinen Führerschein brauchen – und somit Ihnen auch keiner abgenommen werden kann, wenn Sie keinen haben.
Behalte ich meinen Autoführerschein, wenn ich betrunken Boot fahre?
Wer hat noch nicht von dem Gerücht gehört: „Wenn du besoffen Boot fährst, bist du auch deinen Autoführerschein los!“ Allerdings ist dieser Satz hochprozentiger Unfug. Denn Boot- und Autoführerschein haben in diesem Punkt nichts miteinander zu tun.
Es kann zwar sein, dass ein Gericht entscheidet, dass Sie so betrunken waren, dass Sie auch den KFZ-Führerschein abgeben müssen – dann etwa, wenn es davon ausgeht, dass Sie eine erhebliche Gefährdung für die Allgemeinheit abgeben. Und bis vor etlichen Jahren passierte das auch öfters.
Allerdings haben Gerichte inzwischen immer wieder entschieden: Wer betrunken Boot fährt, verliert zwar den Bootsführerschein, kann aber den KFZ-Führerschein behalten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel weiterhelfen können. Wir möchten Ihnen zum Abschluss aber noch zwei Punkte mit auf den Weg geben: Alkoholisiert fahren ist gefährlich und macht keinen Spaß. Lassen Sie doch lieber jemand anderes fahren, und genießen Sie dann leicht zugedröhnt die Fahrt.
Außerdem haben wir zwar gründlich recherchiert – allerdings sind wir keine Anwälte und können Ihnen deshalb keine rechtssichere Auskunft geben. Zitieren Sie uns daher bitte nicht vor Gericht, wenn Sie sich wegen Alkohol am Bootssteuer verantworten müssen!